Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lecotronic AG, 8777 Diesbach, Leiterplatten, Elektronikgehäuse

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lecotronic AG, 8777 Diesbach, Leiterplatten, Elektronikgehäuse

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Lieferungen gelten ausschliesslich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen jeglicher Art bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen.

 

2. Lieferung

Unsere Lieferungen erfolgen üblicherweise ab Werk. Die von uns genannten Lieferfristen sind Richttermine. Können diese von uns nicht eingehalten werden, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Lieferverzug berechtigt nicht zum Rücktritt von der Bestellung. Unsere Lieferungen erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Die Gefahren-übertragung geschieht mit dem Verlad der Ware. Eine Versicherung wird nur nach besonderer Vereinbarung und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

Bei kundenspezifischen Produkten wie Leiterplatten etc. behalten wir uns eine 10%-ige Über- oder Unterlieferung vor. Bei Stückzahlen unter/bis 10 Stück beträgt die mögliche Über- bzw. Unterlieferung mind. 1 Stück. Bei Leiterplatten im Nutzen gilt die entsprechende Anzahl der Leiterplatten in einem vollständigen Nutzen. Vom Käufer nicht abgenommene Ware lagert während max. 12 Monaten auf Rechnung und Gefahr des Käufers bei uns und wird, wenn dann nicht mehr benötigt, von uns auf Kosten des Käufers entsorgt.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind freibleibend und gelten erst durch unsere Auftragsbestätigung als angenommen und verbindlich. Angebote, die aufgrund ungenauer Angaben oder unvollständiger Unterlagen des Kunden erfolgen, haben Richtpreis-charakter. Alle Rechnungen sind in der vereinbarten Frist von normalerweise 30 Tagen, rein netto zu bezahlen. Für Neukunden und Kunden mit schlechter Zahlungsmoral behalten wir uns die Lieferung nach Vorauszahlung vor. In diesem Fall beginnt die jeweilige Lieferzeit erst bei Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages auf unserem Konto. Ab 30 Tagen Zahlungsverzug machen wir Mahngebühren und Verzugszinsen geltend. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald der uns geschuldete Betrag an unserem Domizil zur freien Verfügung gestellt worden ist. Jegliche Art von Abzügen werden nachbelastet. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung mit von uns nicht schriftlich anerkannten Forderungen ist nicht zulässig.

 

4. Eigentumsvorbehalt

lecotronic ag bleibt Eigentümer der gelieferten Ware, bis die Zahlungspflicht vollständig erfüllt ist. Der Käufer verpflichtet sich, alle zur Registrierung des Eigentumvorbehaltes erforderlichen Unterschriften zu leisten.

 

5. Gewährleistung und Beanstandung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung ab unserem Standort Diesbach. Wird die Abnahme der Lieferung durch den Besteller aus Gründen verzögert, die nicht vereinbart oder durch uns verschuldet  sind, endet die Gewährleistung spätestens 3 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Beanstandungen müssen unverzüglich erhoben werden, spätestens jedoch 1 Woche nach Auslieferung der Ware und in jedem Falle vor Beginn einer Weiterverarbeitung der gelieferten Ware. Ausserdem muss uns bei einer Beanstandung Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Falls an den beanstandeten Waren durch den Käufer oder durch Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Veränderungen vorgenommen wurden, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Mängel, die nachweisbar auf unsachgemässe Ausführung beruhen, werden von uns durch kostenlose Nacharbeit oder Ersatzlieferung mit der gleichen Lieferfrist behoben. Zur Nacharbeit ist uns eine angemessene Frist zu gewähren. Sofern die Hin- und Rückfracht von uns getragen wird, bestimmen wir die Art der Verpackung und den Transport. Die kostenlose Ersatzleistung berechtigter Mängel erfolgt nur für die Beseitigung der Mängel bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Schadenersatzpflicht für mittelbare und unmittelbare Schäden darüber hinaus sowie Verzugsstrafen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Aufwendungen für Montage und Demontage sowie andere Verzugsstrafen sind ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber eine Teilausführung einer Reparatur bei Dritten, so entfällt jede Gewährleistung für diesen Teil des Auftrages. Für die Haftung galvanischer Überzüge nach einer Verformung der Ware nach der Auslieferung wird keine Garantie übernommen. Ebenso kann für genaue Masshaltigkeit galvanischer, mechanischer oder farblicher Überzüge keine Gewähr übernommen werden. Für Veränderungen der Waren in Bädern handelsüblicher Zusammensetzung, welchen unsachgemässe Bearbeitung oder Konstruktionsfehler beim Käufer oder Dritten zugrunde liegen, wird keine Haftung übernommen. Für Beständigkeit und Eigenschaften von weiteren verwendeten Materialien können wir die Angaben der entsprechenden Hersteller weitergeben.

 

6. Mängelrügen

Mängelrügen des Käufers bedürfen der schriftlichen Form und sind bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 1 Woche nach Lieferung anzuzeigen. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei.

 

7. Technische Unterlagen und Produktionsunterlagen

Unterlagen, EDV-,Test-, Bohr-, Fräsprogramme sowie Filme die von uns zu Produktionszwecken aufgrund von Zeichnungen oder CAD-Daten des Kunden erstellt wurden, stellen Fertigungswerkzeuge dar und sind unser Eigentum.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist 8777 Diesbach. Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Checkklagen ist 8750 Glarus. Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizer Recht. Nebenabreden bedürfen immer der schriftlichen Form.